Dort wurde zusammengefasst festgehalten, dass eine ordnungsgemässe Auflösung eines Pachtverhältnisses durch Kündigung und die anschliessende Duldung der weiteren Nutzung der Pachtobjekte nicht ohne Weiteres den Abschluss eines neuen Pachtvertrags bewirke. Das Bundesgericht verneinte jegliches Vertragsverhältnis aufgrund der konkreten Begebenheiten des Sachverhalts: Der Verpächter wusste von der weiteren Nutzung der Pachtobjekte und machte den ehemaligen Pächter schriftlich darauf aufmerksam, dass hieraus keinerlei faktisches Pachtverhältnis abzuleiten sei und wies eine entsprechende Pachtzinszahlung zurück.