Von einer Beantwortung kann nur gesprochen werden, wenn ein klarer Konnex besteht zwischen dem Dispositiv und den Grundlagen des Anspruches. Im Falle einer Klagegutheissung müssen alle Voraussetzungen des Anspruches - also auch das Bestehen eines Pachtverhältnisses - erfüllt sein, weshalb ein Konnex zu bejahen wäre. Im Falle einer Klageabweisung wäre ein Konnex dagegen zu verneinen, weil ein entsprechendes Dispositiv keinen Hinweis auf die Gründe der Klageabweisung enthält.