1.7. Berufungsbeschwer bezüglich Dispositiv Ziffer 3 des angefochtenen Entscheids Der Berufungskläger verlangt die Aufhebung des gesamten erstinstanzlichen Urteils und damit auch dessen Ziffer 3. Gemäss dieser Ziffer ist die Vorinstanz auf die Widerklage der Berufungsbeklagten 1-5 nicht eingetreten. Es stellt sich die von Amtes wegen (Art. 60 ZPO) zu klärende Frage, ob dem Berufungskläger bezüglich einer Korrektur von Dis- positiv-Ziffer 3 ein Rechtschutzinteresse (Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO) an der Berufung zukommt. Anzufügen ist, dass die Berufungsbeklagten 1-5 in diesem Punkt eine Beschwer des Berufungsklägers verneinen46.