Seite 9 1.5. Berichtigung eines Rechtsbegehrens Im ihrem Rechtsbegehren 2 (Widerklage) vor der Vorinstanz haben die 35 Berufungsbeklagten 1-5 die Beklagten 1-6 angesprochen . In der Begründung der Widerklage auf S. 19 der Klageantwort36 wird dann aber nur auf die Beklagten 1-5 Bezug genommen. Die Vorinstanz hat die Rechtsbegehren der Berufungsbeklagten 1-5 wörtlich übernommen37.