Seite 7 27. November 2017 und 4. Dezember 2017 reichte der Berufungskläger ein weiteres Beweismittel22 und eine freiwillige Stellungnahme23 ein. Auf die Begründung der Parteistandpunkte wird, soweit entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen 1. Prozessuales