Seite 4 a) vor erster Instanz: 1. Die Klage sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Es sei widerklageweise festzustellen, dass in Bezug auf das Grundstück 001 der Gemeinde E___ kein Pachtverhältnis zwischen dem Kläger und den Beklagten 1-5 besteht. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers. b) vor zweiter Instanz: 1. Die Berufung sei abzuweisen soweit darauf einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Berufungsklägers. Rechtsbegehren des Berufungsbeklagten und Beklagten 6