AR GVP 30/2018, Nr. 3727 Pächtervorkaufsrecht. Zug um Zug Problematik. Bei einer Klage auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück geht das Eigentum im Fall der Gutheissung mit der Rechtskraft des Urteils auf den Erwerber über, selbst wenn das Geschäft Zug um Zug zu erfüllen ist. In casu stellt das Fehlen eines Antrages auf Leistung Zug um Zug keinen Mangel dar, der zu einem Nichteintreten führen müsste. Klageart. Indem der Berufungskläger die Streichung der Beklagten als Eigentümer im Grundbuch und die Eintragung von sich selbst verlangt, hat er nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eine Klage auf Verschaffung des Eigentums erhoben.