Das Kantonsgericht habe bereits mehrfach festgestellt, dass diese Verordnungsbestimmung, welche den Möglichkeiten, auf aktualisierte Einkommensverhältnisse abzustellen, enge Grenzen setze, bundesrechtskonform sei. - Im Leitentscheid BGE 149 I 172 (Urteil 8C_740/2021 vom 19. Januar 2023) hatte sich das Bundesgericht erneut mit dem Thema zu befassen.