Nach Regelung des Kantons Basel-Landschaft seien indessen definitive Steuerfaktoren massgebend, die bei der steuerlichen Vergangenheitsbemessung notwendigerweise die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Bemessungsjahres widerspiegelten, das nicht mit der Berechtigungsperiode für die Prämienverbilligung identisch sei. Dies verstosse aber weder gegen das Willkürverbot noch gegen den Grundsatz der derogatorischen Kraft des Bundesrechts (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 2P.18/2000 vom 25. April 2000 E. 2c/cc und dd). -