e. Sowohl das Bundes- als auch verschiedene kantonale Gerichte haben sich bereits zu dieser – nicht nur im Kanton Appenzell Ausserrhoden zu unbefriedigenden Einzelfällen führenden – Problematik geäussert. Die nachfolgend zusammengefasste Rechtsprechung betrifft Ausführungsbestimmungen verschiedener anderer Seite 4/9 Gerichtsentscheid AR GVP 36/2024, Nr. 3875