AR GVP 35/2023 Nr. 3859 Polizeigesetz. Massnahmen bei häuslicher Gewalt. Beweismass. Die von der Beigeladenen behaupteten Tätlichkeiten sind im vorliegenden Fall nicht glaubhaft gemacht. Die Zerstörung eines Handys genügt nicht, um den Beschwerdeführer für 10 Tage aus der von ihm gemieteten Wohnung wegzuweisen. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 12.01.2023, ERV 23 2