Seite 13 Pensum von 100 % – anzutreten. Nicht zu hören ist der Kläger schliesslich mit seiner Kritik, die Gutachterin habe gemäss ihren eigenen Angaben eine "versicherungspsychiatrische Beurteilung" vorgenommen und bei ihrer Beurteilung auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung Bezug genommen.