e) Am 8. Dezember 2020 gab der Vertrauensarzt der B., Dr. med. I., eine Stellungnahme ab und erklärte dabei, es lägen keine neuen medizinischen Informationen vor seit dem ZAFAS. Die Beurteilung im ZAFAS sei unabhängig durch eine externe, nicht bei der B. angestellte Ärztin erfolgt (act. 8/35).