a) In seinem "psychiatrischen Erstbericht für Taggeldversicherung VVG" vom 27. August 2020 (act. 8/17) stellte das E. die Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig schwere Episode. Bezüglich Krankheitsentwicklung wurde ausgeführt, der Versicherte sei durch seinen Hausarzt aufgrund einer akuten Belastungsreaktion und mittelgradig bis schwer ausgeprägter depressiver Symptomatik in das Ambulatorium der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie eingewiesen worden.