Das Taggeld wird bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit von 25 % anteilsmässig entsprechend dem Grad der Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet. Bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit wird das Taggeld bei einer Erwerbseinbusse von mindestens 25 % entsprechend dem Grad der Erwerbseinbusse ausgerichtet (Ziff. 12.1 AVB). Laut der Versicherungspolice (act. 8/2) gelten in Bezug auf die Ausrichtung von Versicherungsleistungen die folgenden Konditionen: Leistung 80 % des Erwerbseinkommens; Wartefrist von 30 Tagen; maximale Leistungsdauer von 730 Tagen.