2.2 Die Kollektiv-Taggeldversicherung der Beklagten gewährt Versicherungsschutz namentlich gegen die wirtschaftlichen Folgen von Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Ziff. 1 AVB). Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Ziff.