Ab dem 17. September 2020 werde kein Taggeld mehr ausgerichtet (act. 8/21). Am 23. September 2020 liess der Versicherte über das E. mitteilen, er sei mit der Leistungseinstellung nicht einverstanden (act. 8/22). Am 29. Oktober 2020 folgte eine weitere medizinische Stellungnahme des E., in welcher namentlich Ausführungen zu den Erkenntnissen des Gutachtens von Dr. G. gemacht wurden (act. 8/11). Die B. legte das betreffende Schreiben am 3. November 2020 der Gutachterin vor. Letztere erklärte am 4. November 2020, sie halte ungeachtet der neuen Vorbringen des E. an ihrer Beurteilung vom 14. September 2020 fest (act. 8/29).