Das Bundesgericht hatte auch schon weitere Fälle im Zusammenhang mit arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit zu beurteilen. Allerdings war in diesen Fällen das Vorliegen eines versicherten Ereignisses nicht (mehr) streitig, sondern zu prüfen war einzig die Festlegung einer Übergangsfrist für die Suche nach einer neuen Stelle vor der definitiven Einstellung der Taggelder (vgl. Urteile des Bundesgerichts 9C_177/202 vom 18. August 2022 und 4A_111/2010 vom 12. Juli 2010).