1. Die Beschwerde von A. wird gutgeheissen, die Verfügung des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz vom 20. April 2022 aufgehoben und A. die Wehrpflichtersatzabgabe 2020 vollständig erlassen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Parteientschädigungen ausgerichtet.