Seite 6 einem deutlich tieferen Betrag als jenem, welche die Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums vorsehen und reicht insofern nur knapp aus, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Dass A. bei seinen Eltern wohnt, dürfte keinen Unterschied zu anderen Sozialhilfeempfängern machen, da die Sozialhilfebehörde die Wohnkosten in der Regel separat ersetzt. Über mehr finanzielle Mittel verfügt A. deshalb nicht.