Weiter muss angenommen werden, dass aufgrund persönlicher Einschränkungen die beruflichen Perspektiven nicht gut sind, ansonsten A. nicht auf dem zweiten Arbeitsmarkt tätig wäre. Vermögen ist angesichts der gewährten Sozialhilfe offenbar nicht vorhanden. Die Steuern 2020 wurden erlassen. Über den Umfang der gewährten Sozialhilfe ist nichts bekannt. Jedoch beruht der Grundbedarf bei der Sozialhilfe gemäss SKOS-Richtlinien auf