C. Gegen diese Verfügung erhob A. am 8. Mai 2022 Beschwerde beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden. Er beantragte sinngemäss den vollständigen Erlass der Wehrpflichtersatzabgabe 2020. Zur Begründung brachte er vor, er kriege vom Sozialamt gerade noch genug, damit er im Monat leben könne. Er sei die ganze Zeit bemüht, seine Rechnungen bezahlen zu können und keine Betreibungen zu erhalten. Die für ihn beim Sozialamt zuständige Person und er hätten immer wieder versucht klar zu machen, dass es nicht möglich sei, die Wehrpflichtersatzabgabe zu bezahlen. Selbst der reduzierte Betrag mit Ratenzahlung sei schon zuviel. Zur Zeit könne er aufgrund einer Knie-Operation nicht arbeiten.