B. Mit Veranlagungsverfügung vom 25. März 2022 setzte das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz die Wehrpflichtersatzabgabe 2020 auf CHF 736.00 fest. Am 31. März 2022 beantragte die Sozialhilfebehörde B. bei der Wehrpflichtersatzverwaltung den Erlass der Wehrpflichtersatzabgabe. Mit Verfügung des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz vom 20. April 2022 wurde das Erlassbegehren teilweise gutgeheissen und der Abgabebetrag auf das gesetzliche Minimum von Fr. 400.00 gesenkt, wobei eine monatliche Ratenzahlung von CHF 50.00 zugestanden wurde.