Auch dieses Schreiben war an die Vermieterschaft gerichtet, wurde jedoch offenbar auch dem Veterinäramt und der Gemeinde C. zugestellt. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die Verfasser mehrmals beobachtet hätten, wie der Beschwerdeführer […] mit dem Knie und seinem Gewicht zu Boden gedrückt habe. Gemäss der Aktennotiz vom 11. August 2020 (act. 5.1.4) hat der Beschwerdeführer den Vertretern des Veterinäramts diese Massnahme - welche sich als harmlos herausstellte - selbst aufgezeigt, womit diese Meldung nicht als unwahre Denunziation qualifiziert werden kann.