Mit Schreiben vom 11. August 2020 (act. 5.1.5) und 19. August 2020 (act. 5.1.9) ersuchte A. das Veterinäramt in diesem Zusammenhang um Akteneinsicht in alles, was das Veterinäramt zum Handeln veranlasst habe, insbesondere die eingegangenen Meldungen. Mit Schreiben vom 19. August 2020 (act. 5.6.1) übermittelte das Veterinäramt A. sämtliche Akten zur Kontrolle der [...] vom 11. August 2020. Gleichzeitig teilte es mit, dass einige Akten aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes der meldenden Personen anonymisiert seien. Mit Schreiben vom 20. August 2020 (act. 5.6.3) verlangte A. volle Akteneinsicht ohne Anonymisierung (Schwärzung).