In den Monaten September bis Dezember 2020 hat sich gezeigt, dass die Abrechnungen der B. regelmässig erfolgen. Eine Lücke bestand einzig beim Wechsel zum Zwischenverdienst, indem dort die Auszahlung erst nach Ablieferung der Abrechnung der B. erfolgen konnte, was Mitte Oktober 2020 der Fall war. Für den September 2020 hat die Vorinstanz aber - Ende September 2020 - einen Vorschuss geleistet und damit das durch die verspätete Auszahlung des Taggeldes Ende September 2020 entstehende Einkommensloch gestopft.