Seite 6 Die Auszahlung eines Vorschusses konnte aus den nachfolgend dargelegten Gründen nicht bejaht werden: Wie bereits ausgeführt, soll ein Vorschuss verhindern, dass ein Versicherter zum Sozialfall wird. Dieser Fall tritt dann ein, wenn ein Versicherter nicht über regelmässige Einkünfte in genügender Höhe verfügt. Wichtig ist dabei nicht der Zeitpunkt der Auszahlungen der Einkünfte, sondern die Auszahlung in gleichen Intervallen. Vorliegend wurden dem Beschwerdeführer die Taggeldzahlungen bis und mit August 2020 jeweils in den ersten Tagen des Folgemonats geleistet.