Seite 4 monatlich neu zu beantragen und die Vorinstanz hat die Gesuche bisher innert weniger Tage einzeln beurteilt (und ihnen bis Dezember 2020 entsprochen). Der Beschwerdeführer bezieht weiterhin Leistungen der Arbeitslosenversicherung (die Rahmenfrist dauert bis Ende August 2022). Dementsprechend zeigt sich, dass sich die Frage wieder stellen könnte, ohne dass im Einzelfall rechtzeitig eine richterliche Prüfung möglich wäre.