Die Restzahlung erfolgte nach Eingang der Bescheinigung der B. über den Zwischenverdienst am 15. Oktober 2020 (in der Höhe von Fr. 2‘986.90). In der Folge bezahlte die Arbeitslosenkasse am 27. Oktober 2020, 27. November 2020 und 22. Dezember 2020 Vorschüsse von je Fr. 4‘000.--. Die Restzahlungen wurden am 11. November 2020, 10. Dezember 2020 und 14. Januar 2021 ausgelöst. B. Am 20. Januar 2021 stellte A. wiederum einen Antrag auf Auszahlung eines Vorschusses für den laufenden Monat. Mit Verfügung vom 28. Januar 2021 lehnte die Arbeitslosen-