Zur Begründung führte er aus, der Hypozins, die Amortisation der Hypothek und die Versicherung für das Haus würden auf Ende September fallen, wohingegen er das Formular für den Zwischenverdienst nicht vor dem 10. Oktober erhalte. Ungewiss sei, wann die Lohnzahlung erfolge. Vier Tage später, d.h. am 29. September 2020 zahlte die Arbeitslosenkasse A. den gewünschten Vorschuss aus. Die Restzahlung erfolgte nach Eingang der Bescheinigung der B. über den Zwischenverdienst am 15. Oktober 2020 (in der Höhe von Fr. 2‘986.90).