Mit E-Mail vom 21. September 2020 bestätigte er gegenüber der Arbeitslosenkasse einen Zwischenverdienst bei der B. und fragte nach der Möglichkeit eines Vorschusses, um „finanziell nicht in einen Engpass zu geraten“. Am 25. September 2020 stellte A. auf dem ihm von der Arbeitslosenkasse zugestellten Formular einen Antrag auf Auszahlung eines Vorschusses für den Monat September in der Höhe von Fr. 4‘000.--. Zur Begründung führte er aus, der Hypozins, die Amortisation der Hypothek und die Versicherung für das Haus würden auf Ende September fallen, wohingegen er das Formular für den Zwischenverdienst nicht vor dem 10. Oktober erhalte.