Ende April 2020 wurde die Entschädigung für den März 2020 ausbezahlt, am 1. Mai 2020 diejenige für den April 2020. Auf dem Formular „Angaben der versicherten Person für den Monat“ August 2020 teilte A. mit, dass er ab Mitte September ev. einen Zwischenverdienst habe. Mit E-Mail vom 21. September 2020 bestätigte er gegenüber der Arbeitslosenkasse einen Zwischenverdienst bei der B. und fragte nach der Möglichkeit eines Vorschusses, um „finanziell nicht in einen Engpass zu geraten“.