AR GVP 33/2021 Nr. 3801 Arbeitslosenversicherung. Anspruch auf Vorschussleistungen. Eine Verzögerung der Ausrichtung von Entschädigungen ist dann relevant, wenn ohne die einkommensersetzende Leistung Sozialhilfe in Anspruch genommen werden müsste. Im vorliegenden Falle war keine wirtschaftliche Notlage gegeben, welche die Ausrichtung eines Vorschusses erfordert hätte. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 12.04.2021, ERV 21 14