Es ist davon auszugehen, dass das noch nicht an die Stimmbürger von Walzenhausen verteilte Edikt angepasst werden und von der während kurzer Zeit auf dem Internet aufgeschalteten Version abweichen wird. Es ist dann jedem Stimmberechtigten leicht möglich, die korrigierte Abstimmungsvorlage zur Kenntnis zu nehmen. Massgebend ist nun, dass nicht jeder Fehler bzw. jede Unregelmässigkeit in der Vorbereitung einer Wahl oder Abstimmung zu deren Absage oder Aufhebung führen muss. Die Wahl- und Abstimmungsfreiheit verlangt unter anderem, dass Mängel in der Vorbereitung von Volksabstimmungen sofort zu beheben sind (MICHEL BESSON, a.a.O., S. 387).