Es besteht eine geringe Wahrscheinlichkeit dafür, dass das Edikt von grossen Kreisen der Stimmbevölkerung von Walzenhausen zur Kenntnis genommen worden ist, zumal die Publikation rund zwei Monate und damit nicht kurz vor der Abstimmung erfolgte. Die Mehrheit der Bürger wird sich in erster Linie aufgrund des amtlichen Abstimmungsmaterials, das in Papierform zugestellt wird (Art. 32 GPR), über die Abstimmungen ins Bild setzen. Es ist davon auszugehen, dass das noch nicht an die Stimmbürger von Walzenhausen verteilte Edikt angepasst werden und von der während kurzer Zeit auf dem Internet aufgeschalteten Version abweichen wird.