Seite 6 Zweitens: Die zur Diskussion stehende Stimmrechtsbeschwerde richtet sich gegen die Publikation des Edikts auf der Homepage der Gemeinde im August 2019. Die Publikation dauerte nach den Angaben des Gesuchstellers nur wenige Tage. Es besteht eine geringe Wahrscheinlichkeit dafür, dass das Edikt von grossen Kreisen der Stimmbevölkerung von Walzenhausen zur Kenntnis genommen worden ist, zumal die Publikation rund zwei Monate und damit nicht kurz vor der Abstimmung erfolgte.