O., S. 150). Die Frage der Rückwirkung wurde nach dem Zustandekommen des Referendums akut und nach den jetzt vorliegenden Akten erstmals im Juli 2019 vom Departement Inneres und Sicherheit beurteilt (vgl. den Hinweis in act. 3.3 = act. 7.1.3 auf eine Antwort des stellvertretenden Departementssekretärs). Dort wurde bezüglich des Vorliegens von triftigen Gründen als eine der Voraussetzungen für die Rückwirkung zwar ein Grund genannt, aber nur mit sehr zurückhaltender Bestimmtheit.