Es besteht eine grosse Wahrscheinlichkeit dafür, dass das Obergericht in der Hauptsache die gegen den Abschreibungsbeschluss gerichtete Beschwerde des Gesuchstellers abweisen wird. Vor diesem Hintergrund besteht mit Blick auf die Ausführungen in Erwägung 7 kein Anlass, die für den 20. Oktober 2019 vorgesehene Abstimmung zu verschieben. Mithin wird das Gesuch von Theodor Frey abgewiesen. 11. Nebenbei ist folgendes zu sagen: