Der Gemeinderat hat nach Eingang der Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat beschlossen, an der Abstimmung vom 20. Oktober 2019 festzuhalten, aber die Reglemente erst mit der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft treten zu lassen. Mit diesem Entscheid ist den Begehren des Gesuchstellers vollständig entsprochen worden, weshalb der Regierungsrat die bei ihm eingereichte Beschwerde zu Recht zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben hat. Es besteht eine grosse Wahrscheinlichkeit dafür, dass das Obergericht in der Hauptsache die gegen den Abschreibungsbeschluss gerichtete Beschwerde des Gesuchstellers abweisen wird.