10. Vor dem Regierungsrat hat der Gesuchsteller verlangt, dass dem Stimmvolk von Walzenhausen die beiden Reglemente zwingend zur Abstimmung vorgelegt werden und dass dabei bei beiden Reglementen keine Rückwirkung vorzusehen ist (act. 3.4 = act. 7.1, je S. 1). Der Gemeinderat hat nach Eingang der Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat beschlossen, an der Abstimmung vom 20. Oktober 2019 festzuhalten, aber die Reglemente erst mit der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft treten zu lassen.