Seite 4 wiegend sei, dass im Falle einer Nichtverschiebung ernstlich mit der Kassation der Abstimmung gerechnet werden muss (a.a.O., S. 390; so auch HANGARTNER/KLEY, Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 2000, S. 1087). Darüber hinaus kommt dem zeitlichen Aspekt eine erhebliche Bedeutung zu: Je näher die Abstimmung bevorsteht und je weiter die Abstimmungsvorbereitungen gediehen sind, umso gewichtiger müssen die Nachteile sein, die sich bei einer Durchführung des Urnengangs ergeben können (HANS-RUDOLF ARTA, a.a.