4. Gegen diesen Beschluss gelangte Theodor Frey am 9. September 2019 ans Obergericht mit den Anträgen, die Abschreibung sei aufzuheben, der Regierungsrat sei anzuweisen, einen formellen (sic!) Entscheid über die Beschwerde zu fällen, und die Abstimmung sei bis zur Vorlage von zwei der Verfassung entsprechenden Reglementen abzusagen (act. 1). Zudem verlangte er die superprovisorische Absage der Abstimmung. Dieser Antrag wurde mit Verfügung vom 10. September 2019 abgewiesen (act. 4).