Um unnötige Streitigkeiten bezüglich des Datums der Inkraftsetzung zu vermeiden, werde festgelegt, dass die beiden Reglemente mit der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft treten würden. In der Folge schrieb der Regierungsrat die Stimmrechtsbeschwerde zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt ab (Beschluss vom 3. September 2019, act. 2).