3. Am 26. August 2019 erhob Theodor Frey beim Regierungsrat Stimmrechtsbeschwerde (act. 3.4 = act. 7.1). In seiner Stellungnahme vom 28. August 2019 (act. 7.4) erklärte der Gemeinderat Walzenhausen, die Voraussetzungen für eine rückwirkende Inkraftsetzung der beiden Reglemente seien aus Sicht des Gemeinderates zwar erfüllt. Um unnötige Streitigkeiten bezüglich des Datums der Inkraftsetzung zu vermeiden, werde festgelegt, dass die beiden Reglemente mit der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft treten würden.