2. In der Folge wurde der Rechtsdienst der Kantonskanzlei von verschiedenen Seiten angefragt, ob es zulässig sei, dass die Reglemente schon vor der Abstimmung Gültigkeit erlangen könnten. Der Rechtsdienst beantwortete die Anfragen am 23. August 2019 in einer E-Mail (act. 3.3 = act. 7.1.3). Diese E-Mail wurde auch an Theodor Frey zugestellt (act. 1, S. 2).