Der Gemeinderat setzte die Abstimmung auf den 20. Oktober 2019 an und liess dieses Datum sowie das Edikt auf der Homepage der Gemeinde veröffentlichen (act. 7.2). Im Edikt wurde auf die rückwirkende Inkraftsetzung per 1. Juni 2019 hingewiesen. Gleichzeitig wurden beide Reglemente im ursprünglichen Wortlaut, d.h. ohne den Hinweis auf die Rückwirkung, aufgeschaltet (act. 3.1 bzw. 7.1.1 und act. 3.2 bzw. 7.1.2). Nach einigen Tagen wurde das Edikt wieder von der Gemeinde-Homepage entfernt.