1. Am 26. März 2019 erliess der Gemeinderat Walzenhausen ein Reglement für die Entschädigung bestimmter Gemeindefunktionäre (nachfolgend Entschädigungsreglement genannt) sowie ein Reglement betreffend der Modalitäten des Vollamtes des Gemeindepräsidiums (nachfolgend Reglement Vollamt Gemeindepräsidium genannt). In beiden Reglementen wurde das Inkrafttreten auf den 1. Juni 2019 festgelegt. Innert der bis 23. Mai 2019 laufenden Frist wurde gegen beide Reglemente das Referendum ergriffen. Der Gemeinderat setzte die Abstimmung auf den 20. Oktober 2019 an und liess dieses Datum sowie das Edikt auf der Homepage der Gemeinde veröffentlichen (act.