O., Rz. 686 / 687). Mangels eines ausreichenden Wettbewerbsdrucks erscheint es deshalb angebracht, auch Fiskalgeschäfte des Gemeinwesens der Vergabepflicht zu unterstellen (MARTIN BEYELER, Geltungsanspruch, a.a.O., Rz. 686). Die Kücheneinrichtungen, welche für die Renovation des im Finanzvermögen stehenden Mehrfamilienhauses benötigt werden, wurden von der Gemeinde X_ folglich zu Recht als vergabepflichtig qualifiziert. Seite 1/1