Vorliegend hat sich die Beschwerdeführerin gegen einen ihrer Ansicht nach zu Unrecht ergangenen Entscheid über die Vergabe eines staatlichen Auftrages zur Wehr gesetzt. Das Submissions- bzw. Vergaberecht ist keine einfache Materie und zudem in diversen Erlassen verschiedenster Stufen geregelt. Für einen Laien ist es schwierig, ohne sachkundigen Rat erfolgversprechend zu handeln. Der Beizug eines Rechtsanwaltes durch die Beschwerdeführerin erweist sich deshalb als sachgerecht und auch zweckdienlich. Hingegen kann es nicht angehen, dass durch eine Rechtsberatung anstelle einer Rechtsvertretung grössere Kosten entstehen.