Der Beschwerdeführer verlangt nicht zusätzlich zum Grundbedarf und zu den (in S___ entstehenden) Wohnkosten den Ersatz von Kosten für Reise, Kost und Logis. Aus der vorerwähnten Ziffer aus den SKOS-Richtlinien kann somit für die Lösung des vorliegenden Falles nichts abgeleitet werden.